Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) der Firma Buildora
§ 1 Allgemeines
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung in Schriftform zugestimmt. Die nachfolgenden AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender bzw. abweichender Bedingungen des Kunden die vertraglich geschuldete Leistung vorbehaltlos ausführen. Abweichungen von diesen AGB bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
(2) Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es hierzu einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.(3) Elektroarbeiten und elektronische Anschlüsse müssen bauseits separat in Auftrag gegeben werden und sind nicht Gegenstand unserer Leistungserbringung. (4) Fundamente sind im Lieferumfang nur inkludiert, wenn diese auf dem Montageformularen aufgeführt worden sind. Ansonsten ist der Kunde verpflichet einen geeigneten Montageuntergrund am Tag der evtl. bestellten Montage zur Verfügung zu stellen.
§ 2 Vertragsschluss; Umfang und Inhalt der Leistungen
(1) Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Angebote freibleibend. Alle Angebote und Vereinbarungen , auch mit Vertretern und Mitarbeitern des Außendienstes, erhalten nur durch unsere schriftliche Bestätigung Gültigkeit. Nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Buildora. (2) Unsere Zahlungsansprüche sind nach entsprechender Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten. Skonto wird nicht gewährt. Im Falle des Zahlungsverzugs berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, soweit wir nicht einen höheren Schaden nachweisen. Spesen gleich welcher Art gehen zu Lasten des Käufers. (3) Wir behalten uns vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als drei Monaten unsere Preise zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Die Änderung werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Angegenebene Lieferzeiten sind immer „circa“ Angeben und dürfen uneingeschränkt um bis zu 90 Tagen verlegt werden. Der Kunde ist zu einer Abnahme der Ware und vollständigen Zahlung des vereinabrten Kaufpreises, soweit nichts anderes vereinbart, innerhalb 180 Tage nach Auftragsbeginn verpflichtet.(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unbestritten sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Tritt der Kunde nach Auftragsunterzeichnung von dem Vertrag zurück, so behalten wir uns vor, eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € geltend zu machen, sofern keine weiteren Leistungen bereits erbracht worden sind. Tritt der Kunde nach Auftragserteilung und vor Eingang der Anzahlung zurück und haben wir entsprechende Vorleistungen erbracht, behalten wir uns vor, eine Vertragsstrafe in Höhe der jeweiligen Leistungserbringung geltend zu machen. Im Übrigen behalten wir uns ausdrücklich die Geltendmachung entgangenen Gewinns im Zusammenhang mit dem Auftrag vor abzüglich ersparter Montagekosten.(5) Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§ 3 Liefer- und Leistungsbedingungen; Eigentumsvorbehalt
(1) Unsere Lieferfristen werden sorgfältig aber unverbindlich angegeben. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ist für die Lieferung unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages und die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB bleiben vorbehalten.(2) Alle Ereignisse höherer Gewalt, die wir nicht gemäß § 276 BGB zu vertreten haben, wie z.B. unvorhergesehene Betriebsstörungen, abnormaler Krankenstand, Streiks, Aussperrungen, nicht rechtzeitige Belieferung mit den erforderlichen Produkten trotz ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Bestellung, entbindet uns von der Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, solange diese Ereignisse andauern; angegebene Lieferfristen verlängern sich entsprechend. Wir sind verpflichtet, den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn ein solches Ereignis eintritt; gleichzeitig sind wir gehalten, dem Kunden Mitteilung darüber zu machen, wie lange ein solches Ereignis voraussichtlich dauert. Falls ein solches Ereignis länger als drei Monate andauert, können wir vom Vertrag zurücktreten. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Eine Entschädigung wegen verspäteter Lieferung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
(3) Sofern ein Leistungsverzug, der nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsver-letzung beruht, gegeben ist, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit der Leistungsverzug auf einer von uns zu vertretenden schuld-haften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.(4) Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung vor. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die Sachen nicht verpfändet, sicherheitshalber übereignet oder mit sonstigen Rechten belastet werden. Der Kunde ist verpflichtet, solange die Sache pfleglich zu behandeln.(5)Die Firma ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen, von einen Auftrag ganz oder Teilweise zurückzutreten. Etwaige Anzahlungen sollen binnen 14 Tagen zurück erstattet werden.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der von uns gelieferten Sache bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung vorbehalten.
Es geht auf den Käufer erst über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung, auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo oder Wechselverbindlichkeiten getilgt hat. Die Vorbehaltsware ist von den übrigen Waren getrennt zu lagern und auf Verlangen des Verkäufers zu kennzeichnen sowie gegen Feuer zu versichern.
Eine Be- oder Verarbeitung sowie Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets im Auftrag des Verkäufers, ohne dass für ihn daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Erwirbt der Käufer gleichwohl Eigentum, so besteht Einigkeit, dass im Augenblick der Entstehung ein Miteigentumsanteil entsprechend dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (hier vom Verkäufer berechnete Preise) zu dem Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände auf den Verkäufer übergeht und der Käufer die Sache für den Verkäufer mitverwahrt.
Die Regelung des § 947 Abs. 2 BGB bleibt hiervon unberührt. Bei Nichtzahlung fälliger Rechnungen, Einleitung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens oder sonstiger Gefährdung der Erfüllung – z. B. mangelnde Kreditwürdigkeiten – kann der Verkäufer dem Käufer das Verfügungsrecht über die Ware entziehen und die Herausgabe verlangen, ohne dass dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Der Verkäufer kann ferner ohne Nachfristsetzung ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, wobei der Käufer für die Kosten und eine etwa eingetretene Wertminderung der Ware haftet. Die Rechte des Verkäufers im Insolvenzverfahren auf Absonderung bzw. Aussonderung bleiben hiervon unberührt.Die dem Käufer aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, oder im Versicherungsfall bei Untergang oder Beschädigung der Vorbehaltsware oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen, tritt der Käufer hiermit sicherungshalber erstrangig in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen die Drittschuldner zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen und dem Verkäufer die zur Geltendmachung der Forderung notwendigen Angaben zu machen. Der Käufer ist insoweit zur Einziehung der abgetretenen Forderung nur so lange berechtigt, als er seine Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer erfüllt. Der Käufer hat dem Verkäufer Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen sofort unverzüglich mitzuteilen und die Kosten einer Interventionsklage zu tragen.
§ 5 VOB
Grundlage für die Ausführung und Abwicklung von Einbau- und Montagearbeiten ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in der jeweils neuesten Fassung. Die VOB werden auf Wunsch zugesandt.
§ 6 Haftung
Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von längstens 1 Woche nach Anlieferung der Ware am Bestimmungsort und vor deren Be- oder Weiterverarbeitung zu rügen. Die Untersuchungspflicht des Käufers erstreckt sich auf die gesamte Lieferung. Die Ware ist ungeachtet etwaiger Mängel anzunehmen und sachgemäß zu lagern.
Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von einer Woche nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
Jede Mängelrüge muss schriftlich unter genauer Angabe der festgestellten einzelnen Mängel erfolgen.
Dem Verkäufer ist Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen und im Falle des Nachweises nach seiner Wahl für eine Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ware gegen Rückgabe der beanstandeten einzuräumen. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Käufer das Recht auf Minderung oder ausgenommen bei Bauleistungen auf Wandelung. Weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Soweit nicht in diesen Bedingungen oder in zwingenden gesetzlichen Vorschriften anderes festgelegt ist, sind Ansprüche gegen den Verkäufer und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Schäden irgendwelcher Art ausgeschlossen.
Dies gilt nicht im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzungen. Der Ausschluss umfasst insbesondere auch Ansprüche aus Folgeschäden, wie Produktionsausfall oder entgangenem Gewinn. Durch den Herstellungsprozess bedingte Abweichungen, z. B. bezüglich Maße, Profilstärken, Gewicht, Farbtönen, Strukturverlauf etc. sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Schriftform vereinbart wurde. Zumutbare Abweichungen in der Toleranz berechtigen nicht zur Beanstandung.
Die herabsetzung des Vertragpreises durch den Kunden wird ausgeschlossen. Erfolgt eine Weiterverarbeitung, Bearbeitung oder Umlagerung der Ware durch den Kunden (direkt oder indirekt) oder eine durch den Kunden beauftragte Firma, wird die Haftung ausgeschlossen.
Wir haften nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, oder wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen sind hierin eingeschlossen. Wir weisen darauf hin, dass sich ergänzende Bestimmungen aus den den Produkten beigefügten sog. Hinweis- oder Informationsblättern o.ä. ergeben können. Bauelemente werden von unseren Vertragspartnern bezogen und wir übertragen die Produkthaftung vollumfänglich auf unsere Vorlieferanten. Montagedienstleistungen werden nach freier gestaltung an Subunternehmer ausgeführt und somit überträgt sich das Haftungsverhältniss auf diese. Terrassenüberdachungen: Bei Schneehäufungen muss das Terrassendach regelmäßig geräumt werden. Muss das Dach betreten werden, sind auf den Trägern Laufbohlen zu verwenden. Eine unübliche Nutzung der Produkte führt zu einem Haftungsausschluss. Wenn die Fundamente unzureichent vom Kunden erstellt worden sind, führt dies zu einem Ausschluss der Garantie und Gewährleistung. Über die erstellung der Fundamente wurde unser Vertragspartner besten gewissens allumfassend beraten. Dies stellt keine Verantwortungsübernahme für die Fundamente dar. Eine Kontrolle des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Bei Reperaturen von bestehenden Bauelementen oder Austauschprodukten die nicht von uns stammen, gibt es keine Garantie und Gewährleistung.
§ 7 Widerrufsrecht; Widerrufsbelehrung; Widerrufsfolgen
Das Widerrufsrecht besteht laut §312g Abs. 2 Ziffer 1 BGB bei diesem, mit dem Auftragnehmer bestehenden Vertrag, nicht, da es sich bei den bestellten Bauteilen um eine nach den individuellen Wünschen/Maßen des Kunden herzustellenden Bauteile handelt und insofern der Ausschluss des §312g Abs. 2 Nr. 1 BGB Anwendung findet. Dieser lautet wie folgt: (2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht beifolgenden Verträgen: 1. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.Bei Verträgen, die im Wege des Fernabsatzes (z.B. per Telefon, Internet oder mittels anderer Fernkommunikationsmittel) zustande kommen oder in Fällen wo die Wiederufsfrist trotz §312g Abs. 2 Ziffer 1 BGB gilt, steht unseren Vertragspartnern, die private Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, – außer in den gesetzlich ausgeschlossenen Fällen – ein Widerrufsrecht zu. Im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Über das Widerrufsrecht belehren wir die Kunden, die Verbraucher sind, wie folgt:
Sie können Ihre Vertragserklärung bei einem Fernabsatz innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, bei Fernabsatzverträgen (§ 312 b Abs. 1 Satz 1 BGB) über die Lieferung von Waren jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung); bei der Erbringung von Dienstleistungen jedoch nicht vor Vertragsschluss; und in beiden Fällen auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten ge-mäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB; bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 g Abs. 1 Satz 1 BGB jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Buildora Bauelemente; Kalefeldstr 33; 33397 Rietberg oder per E-Mail: service@buildora.de Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterungen auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweisen hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweisen“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Besonderer Hinweis: Bei der Erbringung einer Dienstleistung gem. § 312 d Abs. 1 BGB erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für Zahlungen ist Lippstadt, für Lieferungen der Versandort. Dem Käufer ist bekannt, dass der Verkäufer im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung personenbezogene Daten speichert und verwendet. Eine gesonderte Mitteilung darüber ergeht nicht. Im Übrigen wird auf Hinweise zur Datenverarbeitung gemäß Art. 13, 14 DSGVO verwiesen. Als Gerichtsstand – auch für Wechsel -und Scheckklagen – gilt je nach Wahl des Verkäufers das für seine Geschäftsniederlassung örtlich zuständige Gericht, hier Amtsgericht Lippstadt oder Landgericht Paderborn. Gleichzeitig steht ihm das Wahlrecht zu, auch am Wohnsitz des Käufers. Für sämtliche Streitigkeiten gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Sollten einzelne Vertragsbestimmungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine sich evtl. ergebene Vertragslücke durch eine Vereinbarung zu schließen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten vertraglichen Zweck und dem wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro.